Der Energiecharta-Vertrag (englisch Energy Charter Treaty, ECT) ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Ende des Kalten Kriegs ursprünglich die Integration der Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas in die europäischen und globalen Märkte zur Aufgabe hatte. Die zu Grunde liegende Energiecharta wurde am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet. Dabei handelte es sich um eine politische Erklärung der Prinzipien der internationalen Energiebeziehungen, darunter Handel, Transit und Investitionen. Die Absicht, einen rechtsverbindlichen Vertrag zu verhandeln wurde darin ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Link: ECT
Mitgliedsstaaten, Beobachter und spezielle Mitgliedschaften
Mitgliedsorganiationen
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