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Europäische Zollunion

Wikipedia Kurzinformation

Der Begriff Europäische Zollunion (EUCU European Union Customs Union) bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Zollunion. Sie hat zur Folge, dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird.

Die rechtliche Grundlage für die Zollunion bietet Art. 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zwischen den Mitgliedstaaten der EU sind Ein- und Ausfuhrzölle (Art. 30 AEUV), sowie mengenmäßige Handelsbeschränkungen (Art. 34 und Art. 35 AEUV) verboten, ausgenommen hiervon sind jedoch Waren wie Kraftstoffe, Tabak, alkoholische Getränke und Kaffeeprodukte. Zudem verfügen sie über einen Gemeinsamen Zolltarif, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird (Art. 31 AEUV).

Monaco und die britischen Gebiete Akrotiri und Dhekelia, Guernsey, Isle of Man und Jersey bilden integrale Bestandteile des Zollgebietes der EU.

Andorra, San Marino und die Türkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der EU.

Link: EUCU

Offizieller Web-Site

 

EUCU map

 

Mitgliedsstaaten, Beobachter und spezielle Mitgliedschaften

Vollmitglieder Beobachter Spezielle Kooperation
Akrotiri   Türkei
Andorra    
Belgien    
Bulgarien    
Dänemark    
Deutschland    
Dhekelia    
Estland    
Finnland    
Frankreich    
Griechenland    
Großbritannien    
Guernsey    
Insel Man    
Irland    
Italien    
Jersey    
Kroatien    
Lettland    
Litauen    
Luxemburg    
Malta    
Monaco    
Niederlande    
Österreich    
Polen    
Portugal    
Rumänien    
San Marino    
Schweden    
Slovakei    
Slovenien    
Spanien    
Tschechien    
Türkei    
Ungarn    
Zypern    

 

 


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